Chronik der Familie Paffrath

Auszug aus dem Rheinischen Wappen-Lexikon

Paferode - Paffroede - van Paffenroede - Pfaffenrath

Rheinland, Hückeswagen, Dhünn/Wermelskirchen, Mühlheim am Rhein

Schultheißen, Bürgermeister, Schöffen, Offiziere, Kaufleute, Handwerker, Landwirte.

Das adlige Geschlecht derer von Paferoede stammt aus der gleichnamigen Ortschaft Paffrath bei Bergisch-Gladbach, wo es seit 1220 -Dinricus de Paferoede; (1271-1306) Hermann de Paferoede die Schultheißen stellte. Von den übrigen Namensträgern des 13. und 14. Jahrhunderts seien noch Conrad (1294); sowie Ritter Anton (1363) in Pisa erwähnt. Auch in Hückeswagen hatte die Familie Paffroede über Jahrhunderte hinweg das Amt des Schultheißen und Bürgermeister inne; Johann (1467), Wennemar (1470-1515) und Wylhelm von Paffroede (1532). Ferner werden im 18. Jahrhundert erwähnt -Thomas Witwe Nerge (1566) -Erben Thomas (1582) und. -Kerstgen von Paffroede (1576). Die Familie von Paffroede in Hückeswagen nannte sich seit dem Ende des 16. Jahrhunderts nur noch Paffrath und trat mit der Reformation in Hückeswagen (1568-1570) rasch zum evangelischen Glauben über. Neben dem Amt des Bürgermeisters, des Schöffen und Ratsverwandten, daß die meisten Familienmitglieder innehatten, haben sie sich in der Folgezeit als Armenprovisor in der reformierten Gemeinde Hückeswagen bis ins 18. Jahrhundert verdient gemacht. 1568 wird ein Armenland Pfaffradts Garten erwähnt. Von Hückeswagen wanderte im 17. Jahrhundert ein Zweig nach Wermelskirchen und Dhünn, ein anderer nach Mülheim am Rhein ab. Die meist katholischen Namensträger Paffrath die im Kölner Raum wohnen, sind ebenfalls von der Ortschaft Paffrath abgewandert.

In Silber ein roter Sparren, von drei roten Rosen begleitet, auf dem Helm mit rot-silberner Decke und gleichfarbigem Wulst ein offener Flug.
Schon der Wappenvergleich bestätigt die Stammesverwandtschaft zwischen dem Geschlecht Paffrath und dem Geschlecht von Pfaffenrath, von denen noch zu Ende des 18. Jahrhunderts Offiziere in Waldeckschen Regimentern dienten.
Bedeutung des Wappen

Das silberne -weiße Feld- hat die Bedeutung des Verstandes, des Ansehens, der Tugend und Hoheit. Der Sparren dem Dachsparren eines Hauses vergleichbar, soll dartun, dass die Paffrath stets die Stützen des Staates waren, gleichwie der Sparren das Dach stützt.
Die roten Rosen sollen erinnern an das auf dem Felde der Ehre für Fürst und Vaterland vergossene Blut.
Die Adlerflügel deuten den Aufschwung des Geschlechtes an und die rot-silbernen Helmecken Freiheit.

Anmerkung : Ein wie oben beschriebenes ähnliches Wappen, ist heute im Besitz der Familie Karl Werner Paffrath, 56077 Koblenz - Arenberg.


Rheinzeitungsbericht

An Kronen und Zacken ersehen

Frage: Wer darf ein Wappen führen und gibt dieses Auskunft über die Rangstufe?

Antwort: Jedes adelige Haus darf ein Wappen führen, die Wappenkunde (Heraldik) ermöglicht es, aus dem Wappen Schlüsse auf das Alter und den Rang der Familie zu ziehen. Die ältesten Wappen sind die einfachsten, doch ist kein Umkehrschluss daraus zu ziehen, weil durch die sogenannte Wappenbesserungen bei Standeserhöhung der Wappenschild sehr alter Familien vielfach reicher gestaltet wurde.

Die Wappen sind gekrönt. Die Adelskronen sind rangmäßig abgestuft, indem bei der üblichen Perlenkette (Perlen und Zacken) fünf Perlen bzw. Zacken der untersten Adelsstufe entsprechen, sieben dem Freiherrn, neun dem Grafen, dann folgen die Kronen für den fürstlichen Adel. Der Uradel führt auch eine eigene, die sogenannte Blätterkrone.

Auch Kirchenfürsten (Erzbischöfe usw.) führen Wappen und Kronen.


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